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Die zentrale Leistung nach dem Haftpflichtschaden
Unfallgutachten
Unabhängige Feststellung des Schadenumfangs mit Dokumentation von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und möglichen Folgeschäden.
Unfallgutachten anfragenUnabhängiger KFZ-Sachverständiger · NRW
Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Gebrauchtwagencheck: Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug. Bei Unfallschäden liegt das Gutachten meist innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin vor.
* Bei berechtigtem Haftpflichtschaden trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
0163 6000814Mo–So · 8–22 Uhr
Unabhängig
Sie wählen Ihren Sachverständigen.
Schnell vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Fachlich qualifiziert
Geprüfter KFZ-Sachverständiger.
Kosten
Gutachterkosten werden bei berechtigtem Anspruch in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.
Die Google-Bewertungen werden geladen. Bis dahin erreichen Sie uns direkt unter0163 6000814.
Unfallgutachten
Unabhängige Feststellung des Schadenumfangs mit Dokumentation von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und möglichen Folgeschäden.
Unfallgutachten ansehenWas wir für Sie festhalten
Unsere Leistungen
Vom Unfallgutachten über Fahrzeugbewertungen bis zum Leasing- und Gebrauchtwagencheck: Wir unterstützen Sie unabhängig und persönlich.
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Seitlich ziehen – die nächste Leistung bleibt als Streifen sichtbar.
Über SV Hellmich
Siegfried Hellmich führt das Sachverständigenbüro. Er ist Ansprechpartner der Hellmich GmbH und geprüfter KFZ-Sachverständiger. Nach einem Unfall sprechen Sie mit dem Team, das anschließend auch selbst am Fahrzeug dokumentiert.
Siegfried Hellmich
Geschäftsführer · Geprüfter KFZ-Sachverständiger
Mehr über uns →
Persönlich begleitet
Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie persönlich und mit klaren Schritten. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Telefon oder WhatsApp
Sie sagen uns, was passiert ist, wo das Fahrzeug steht und ob es noch fährt. Ein Foto hilft bei der Einordnung.
Vollgutachten oder kürzerer Weg
Wir klären, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Oft noch am selben oder nächsten Werktag
Wir stimmen den Ort ab: bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort nach dem Unfall. Sie müssen das Auto nicht nach Recklinghausen bringen.
Vor Ort, wo der Wagen steht
Schadenbild, Zustand und relevante Details werden dokumentiert. Fotos und Messungen gehören dazu.
Nachvollziehbar, nicht pauschal
Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert und – soweit fachlich begründbar – Wertminderung und Nutzungsausfall werden sauber getrennt und begründet.
Meist innerhalb von 48 Stunden
Sie erhalten das fertige Gutachten. Auf Wunsch senden wir es an Anwalt oder Versicherung. Die Regulierung bleibt bei den Beteiligten – nicht bei uns.
Auch nach dem Gutachten
Rückfragen zum Gutachten klären wir mit Ihnen. Wir bleiben Ihr persönlicher Ansprechpartner – ohne Callcenter, ohne Regulierung.
Einsatzgebiet
Nach einem Unfall begutachten wir vor Ort – im Ruhrgebiet, Münsterland und weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens. Sie müssen mit dem beschädigten Wagen nicht extra anreisen.
Alle Einsatzgebiete ansehenDas sagen unsere Kunden
Verifizierte Google-Bewertungen für den Vor-Ort-Service in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Bewertungen werden geladen. Die Website und alle Kontaktwege funktionieren unabhängig davon.
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FAQ
Ja. In den Regionen kommen wir zu Ihnen und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – in der Werkstatt oder am Abstellort.
Bei einem berechtigten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Honorar. Für Sie ist das Gutachten dann in der Praxis kostenfrei. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
In den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden nach der Schadenaufnahme. Den Termin vereinbaren wir oft noch am selben oder nächsten Werktag.
Nein. Wir kommen zu Ihnen und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht. Sie müssen mit dem beschädigten Fahrzeug nicht zu uns fahren.
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter aufzwingen. Verbindlich bleibt der Einzelfall.
Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall prüfen wir den Schaden vor Ort.
HELLMICH
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