Unfallgutachten
Vollständiges Gutachten für die Regulierung: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und alle Folgekosten – lückenlos dokumentiert.
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Unabhängige, gerichtsfeste Kfz-Gutachten in ganz NRW – bei Haftpflichtschaden für dichkomplett kostenlos.
Vom Bagatellschaden bis zum wirtschaftlichen Totalschaden – belastbare Zahlen, die vor Versicherung und Gericht Bestand haben.
Vollständiges Gutachten für die Regulierung: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und alle Folgekosten – lückenlos dokumentiert.
Mehr erfahrenAuch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Wertverlust. Wir beziffern ihn nachvollziehbar für die Versicherung.
Mehr erfahrenBei kleineren Schäden eine schnelle, saubere Kostenschätzung statt Vollgutachten – ideal für Bagatellschäden.
Mehr erfahrenÜbersteigen die Reparaturkosten den Restwert, ermitteln wir Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-%-Grenze.
Mehr erfahrenNeutrale Bewertung mit Markt- und Zeitwert für Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe oder Oldtimer.
Mehr erfahrenAuf Wunsch vermitteln wir an spezialisierte Verkehrsrechts-Anwälte. Die freie Wahl bleibt immer bei dir.
Mehr erfahrenWir bewerten, was ist – nicht, was die Versicherung gern hätte. Das entscheidet am Ende oft über mehrere hundert bis tausend Euro.
Wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt – sie ist auch seine Kundin.
Wird von dir beauftragt – bezahlt die Versicherung trotzdem. Er vertritt nur deine Interessen.
Auf Basis von § 249 BGB und gefestigter BGH-Rechtsprechung. Wir setzen diese Ansprüche für dich durch.
Bei einem Haftpflichtschaden beauftragst du selbst einen unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung kann dir keinen aufzwingen.
Der gegnerische Haftpflichtversicherer trägt sämtliche Kosten inklusive Sachverständigenhonorar. Für dich entstehen keine Auslagen.
Bei jüngeren Fahrzeugen dürfen die Stundensätze einer Markenwerkstatt angesetzt werden. Versicherungen kürzen das gern zu Unrecht.
Du entscheidest, ob du reparieren lässt oder dir den Betrag auszahlen lässt. Beide Wege stehen dir offen.
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du trotzdem reparieren, wenn du das Fahrzeug behalten willst.
Neben den Reparaturkosten steht dir Entschädigung für die Ausfallzeit zu, plus der merkantile Minderwert – das vergessen viele.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung – der Einzelfall entscheidet. Wir prüfen ihn mit dir, kostenfrei beim Ortstermin, und vermitteln bei Streit mit der Versicherung an spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte.
Dein gesamter Aufwand:
unter 1,5 Stunden
Schildere uns kurz den Unfall. Wir klären alle Details telefonisch – in wenigen Minuten.
≈ 30 MinWir kommen zu dir – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – und dokumentieren präzise.
≈ 20 MinWir erstellen dein Gutachten – verständlich aufbereitet und gerichtsfest.
≈ 10 MinDein Gutachten geht direkt an Anwalt oder Versicherung. Die weitere Abwicklung übernehmen wir.
0 Min für dichOb im Ruhrgebiet, am Rhein oder in Westfalen – wir sind in deiner Nähe und meist innerhalb von 24 Stunden beim Ortstermin.
Bei der Hellmich GmbH bekommst du keinen anonymen Bearbeiter, sondern einen festen Ansprechpartner, der dein Fahrzeug selbst begutachtet.
Unser mobiler Service ist im gesamten Nordrhein-Westfalen unterwegs. Wenn dein Auto nicht mehr fahrbereit ist, kommen wir zu dir – zuverlässig und ohne lange Wartezeit.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten – für dich ist das Gutachten dann kostenlos.
In den meisten Fällen liegt das fertige Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach dem Ortstermin vor.
Nein. Wir kommen zu dir – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt, überall in NRW. Gerade wenn dein Auto nicht mehr fahrbereit ist.
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden hast du die freie Gutachterwahl (BGH VI ZR 67/06). Niemand darf dir vorschreiben, welchen Sachverständigen du beauftragst.
Ein Anruf genügt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – oft schon am selben Tag.
0163 6000814